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Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Thema "Marktstammdatenregister"

Welche Anlagen sind im Marktstammdatenregister zu registrieren?

Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Bitte beachten Sie:
- Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.

- Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.

- Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.
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