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Netzanschluss

Häufige Fragen zum Thema Netzanschluss

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Thema "Ortsnetzverkabelung"

Warum muss ich die Kosten für die Verbindungsleitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerplatz selbst tragen?

Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
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