Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Thema "Balkonkraftwerke"

Was ist, wenn mein Balkonkraftwerk die angegebenen Grenzen (Wechselrichter- und Modulnennleistung) überschreitet?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens max. 800 W Wechselrichternennleistung und 2 kWp Modulnennleistung zulässig sind. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Photovoltaikanlage anmelden.

War dies hilfreich? Daumen hoch Daumen runter
Danke für das Feedback!

Verwandte Themen

Sind Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?

Wo und wie kann ich mein Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden?

Kann ich für mein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung erhalten?

Kann ich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung erweitern? Und wie wirkt sich das auf meine Vergütung aus?

Was benötige ich für die Anmeldung meines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister?

Ist für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ein Zählerwechsel notwendig?

Alle Hilfethemen

Netzanschluss
Stromeinspeisung
Netzanschluss ändern
Elektromobilität
Netzanschluss
Stromeinspeisung
Netzanschluss ändern
Elektromobilität