Zähler
Eventuell müssen wir für den Wechsel Ihre Stromversorgung kurzzeitig unterbrechen. Bitte trennen Sie deshalb elektrische Geräte während dieser Zeit sicherheitshalber vom Netz.
Ja, im Nachgang muss der/die Installateur*in dies jedoch beim Anschlussservice melden, damit eine neue Plombe angebracht wird.
Ihre Anwesenheit während des Wechsels ist nicht erforderlich. Auch kann gerne eine nebenan wohnende oder eine andere bevollmächtigte Person vor Ort sein, um uns den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.
Die Installation vor Ort übernimmt ein*e Monteur*in der Netze BW oder einer beauftragten Firma durch. Selbstverständlich kann sich unsere Fachkraft mit einem Lichtbildausweis der Netze BW GmbH ausweisen.
Die Entscheidung, welcher neue Zähler bei Ihnen verbaut wird, teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sie erhalten in der Regel eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt. Die Unterschiede und Voraussetzungen für die Zähler haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die ausgebauten Zähler, die der Netze BW gehören, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sollte der ausgebaute Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen genügen, so kann dieser zurückgesetzt und erneut verwendet werden.
Kein Problem. Auf dem Schreiben, in welchem wir Ihnen den Termin zum Einbau übermittelt haben, finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung. Melden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch bei den dort hinterlegten Kontakten.
Das kommt darauf an. In manchen Fällen werden alle Zähler gleichzeitig getauscht in anderen Fällen werden diese nach und nach gewechselt. Wann genau welcher Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Der Messstellenbetreiber, wie Netze BW, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass Energie sicher gemessen wird. Dabei ist gesetzlich vorgegeben, welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird. In manchen Fällen räumt das Gesetz dem Messstellenbetreiber ein, selbst zu entscheiden, welcher Zähler eingebaut wird. In jedem Fall hat der Messstellenbetreiber klare Fristen, bis wann welcher Zähler gewechselt werden muss. Innerhalb der Fristen entscheiden unterschiedliche Kriterien darüber, wann ein Zähler getauscht wird.
Der Zählerwechsel ist kostenfrei, wenn dieser von Netze BW veranlasst wurde. Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren Wunsch, so können Kosten entstehen. Die aktuellen Kosten können Sie unserem Preisblatt entnehmen.
Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Einbau schriftlich, dass ein Zählerwechsel ansteht. Wann genau Ihr Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Mit den "alten" konventionellen Zählern hat der Netzbetreiber keine Informationen über die verbrauchte und/oder erzeugte Energie in seinem Netz. Dies wird aber sehr wichtig, wenn in Zukunft Energie hauptsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Denn dann muss der Netzbetreiber jederzeit alle Daten von großen Verbrauchsanlagen, wie E-Ladesäulen oder Wärmepumpen und Einspeiseanlagen, wie Photovoltaikanlagen, erhalten. Mit diesen Daten kann das Netz auch zukünftig ausfallsicher betrieben werden. Gleichzeitig kann ein Netzbetreiber unter anderem den Zubau an E-Ladesäulen und Photovoltaikanlagen viel besser planen und integrieren. Auch der Ausbau der Stromnetze wird so effizienter.
Für Zähler aller Art gibt es vom Eichamt vorgeschriebene Eichzeiten, welche von der Netze BW GmbH stets eingehalten werden. In den meisten Fällen werden diese Eichzeiten nach einer Stichproben-Prüfung der Geräte durch das Eichamt verlängert. Auch mehrfache Verlängerungen sind möglich. Wir setzen uns rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch abzustimmen.