Zähler
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie das Brummen oder die Geräusche als störend empfinden. Wir überprüfen den Zähler und tauschen diesen gegebenenfalls aus. Die Messergebnisse werden durch das Brummen erfahrungsgemäß nicht beeinflusst.
Eine Zählerbefundprüfung wird durch eine qualifizierte Eichstelle durchgeführt. Eine kostenpflichtige, eichrechtliche Prüfung ist für jedes Messgerät möglich. Die Beauftragung erfolgt über ein Antragsformular, das Sie bitte bei den Mitarbeiter*innen unseres Zählerservices anfordern. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten bei negativer Prüfung (Zähler zählt richtig) dem/der Auftraggeber*in in Rechnung gestellt werden.
Bitte setzen Sie sich mit unserem Anschlussservice in Verbindung. Dieser wird die Zuordnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Die Sperrzeiten für Ihre elektrische Wärmepumpe sind täglich von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr.
Es gibt keine allgemein gültige Schaltzeit - die Zeiten können leicht voneinander abweichen. Grundsätzlich ist der Nachtstrom von ca. 22:00 Uhr bis ca. 06:00 Uhr aktiv. Für Ihre genaue Schaltzeit setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Hochtarif, umgangssprachlich auf Tagstrom genannt, und Niedertarif, oder Nachtstrom, finden Sie an sogenannten Doppel- oder auch Zweitarifzählern. Sie finden hierzulande vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen Verwendung. Üblicherweise ist der Niedertarif günstiger als der Hochtarif.
Ja, der Wechsel ist für alle unsere Kund*innen verpflichtend. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Messstellenbetreiber, welcher Anschluss zu welchem Zeitpunkt mit welchem Zähler ausgestattet wird. Dabei werden unter anderem der jährliche durchschnittliche Stromverbrauch oder die Leistung der Einspeisenanlage in Betracht gezogen.
Mit der Zeit haben sich die Anforderungen an Zähler stetig verändert. Musste ein Stromzähler früher nur den Verbrauch erfassen, so sollen diese zukünftig vielfältige Aufgaben übernehmen. Noch heute haben viele Kund*innen einen meist schwarzen Ferrariszähler, der nur den Stromverbrauch misst. Bis 2032 sollen alle Zähler mindestens eine digitale Anzeige haben und Informationen zu historischen Verbrauchswerten bereitstellen. In bestimmten Fällen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist notwendig, um das Energiesystem zukünftig transparenter und weiterhin stabil zu betreiben.
Bisher waren die Kosten für die Messung, sowie den Messstellenbetrieb, im Stromtarif des Stromlieferanten inbegriffen. Durch gesetzliche Änderungen müssen Lieferanten diese Kosten für den Zähler nicht mehr in den Stromrechnungen ausweisen. Ist das der Fall, so werden die Kosten direkt von uns in Rechnung gestellt.
Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau, sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Dieses kann er verschiedenen Stromlieferanten (z. B. EnBW) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (z. B. Netze BW) handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber vor Ort, der für den Betrieb der Zähler verantwortlich ist. Ebenfalls kann der Netzbetreiber auch die Aufgabe des Messstellenbetriebs auf ein anderes Unternehmen übertragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen.