01. Dezember 2022
Netze BW bleibt Partner von Weil der Stadt
Vertragsunterzeichnung Gaskonzession
Bürgermeister Christian Walter (vorne rechts) und Petra Schweitzer, Leiterin Konzessionen der Netze BW GmbH (vorne links) unterzeichneten im Beisein von (hinten v.l.n.r.) Andreas Lorey, Kommunale Beziehungen Mittlerer Neckar der Netze BW GmbH, Max Knecht, Stadtverwaltung Weil der Stadt, und Harald Müller, Kommunalberater Netze BW GmbH, den neuen Gaskonzessionsvertrag (Netze BW GmbH)
Weil der Stadt. Die Netze BW bleibt für weitere sechs Jahre für die Gasversor-gung in Weil der Stadt verantwortlich. Heute unterzeichneten Bürgermeister Christian Walter und Petra Schweitzer, Leiterin Konzessionen der Netze BW, den neuen Konzessionsvertrag für den Betrieb des Erdgasnetzes.
Der Gemeinderat hatte sich im September einstimmig entschieden die Konzessi-on wieder an die Netze BW zu vergeben. In einem mehrstufigen Bieterverfahren konnte sich der Netzbetreiber gegen die Mitbewerber durchsetzen. „Wir arbeiten mit der Netze BW schon seit Jahren konstruktiv zusammen. Als kompetenter, leistungsfähiger und zuverlässiger Partner wird sie sich auch in Zukunft um einen sicheren Betrieb des Erdgasnetzes kümmern“, ist sich Bürgermeister Walter sicher und ergänzt: „Da wir die Strom- und Gaskonzessionen zukünftig gleichzei-tig vergeben wollen, haben wir diese Konzession nur für sechs Jahre ausge-schrieben. Damit enden zum 31. Dezember 2028 Ende die Laufzeiten beider Ver-träge.“ „Auch wir sind sehr froh, dass sich die Stadt Weil der Stadt für eine Fortführung der bewährten Partnerschaft mit der Netze BW als Gaskonzessionär entschieden hat“ betont Petra Schweitzer. „Wir werden unsere ganze Erfahrung und Kompe-tenz einbringen, um auch weiterhin das Erdgasnetz sicher und nachhaltig zu be-treiben.“ Das Unternehmen zeichne darüber hinaus ein vorausschauender Blick auf die Zukunft der Gasnetze aus, ergänzt Kevin Schlund und berichtet: „Wir be-schäftigen uns bei einem bundesweit einmaligen Modellprojekt in Öhringen mit der Frage, wie Wasserstoff im bestehenden Erdgasnetz eingesetzt werden kann.“
Ein Konzessionsvertrag gestattet dem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen der Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung im gesamten Gemeindegebiet. Im Gegenzug erhält die Kommune eine jährliche Konzessionsabgabe, die nach den gelieferten Energie-mengen berechnet wird.
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