Zähler
Häufige Fragen zum Thema Zähler
Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen
im Überblick
FAQ zu "Zähler"
Der Zählertausch durch die Netze BW ist kostenfrei. Die jährliche Servicepauschale bzw. der jährliche Messpreis ist abhängig von Ihrem Zählertyp und wird Ihnen in unserem Online-Service mitgeteilt.
Wenn Sie technische Probleme haben oder die Rückmeldung aus einem anderen Grund nicht online funktioniert, melden Sie sich bitte telefonisch beim zuständigen Betreuungsteam unter der Telefonnummer 0711/289-54640.
Wenn Sie bereits einen neuen kundeneigenen Zähler bzw. den Zähler eines dritten Messstellenbetreibers verbaut haben, melden Sie uns dies bitte über unseren Online-Service. Hier können Sie uns die notwendigen Nachweise übermitteln. Für den Log-in benötigen Sie lediglich Ihre Anlagen- und Zählernummer. Diese finden Sie auf Ihrem Schreiben.
Sie lassen den vorhandenen kundeneigenen Zähler von einer fachkundigen Elektrofachkraft gegen einen Zähler mit einer gültigen Eichung austauschen. Bitte melden Sie uns den Zählerwechsel spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme über unseren Online-Service.
Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen bzw. von Ihrer Elektrofachkraft:
- vollständig ausgefüllten Wechselbericht (Wechselbericht Ferrariszähler, Wechselbericht eHZ-Bauform)
- Konformitätserklärung des neuen Zählers (optional)
Zur eindeutigen Zuordnung weisen wir Ihrem Zähler eine Identifikationsnummer zu und informieren Sie darüber postalisch. Bitte bringen Sie diese Identifikationsnummer gut sichtbar auf Ihrem Zähler an.
Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen bzw. von Ihrer Elektrofachkraft:
- vollständig ausgefüllten Wechselbericht (Wechselbericht Ferrariszähler, Wechselbericht eHZ-Bauform)
- Konformitätserklärung des neuen Zählers (optional)
Zur eindeutigen Zuordnung weisen wir Ihrem Zähler eine Identifikationsnummer zu und informieren Sie darüber postalisch. Bitte bringen Sie diese Identifikationsnummer gut sichtbar auf Ihrem Zähler an.
Sofern Sie sich für einen dritten Messstellenbetreiber entscheiden, beauftragen Sie diesen bitte schnellstmöglich mit dem Austausch Ihres Zählers. Melden Sie uns hierzu bitte den beauftragten Messstellenbetreiber über unseren Online-Service.
Der Wechsel ist für Sie kostenfrei und wird von der Netze BW durchgeführt. Der Termin wird flexibel mit Ihnen vereinbart und nimmt nur einige Minuten in Anspruch. Für die Zukunft müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen. Der Zähler wird auch nach erneutem Ablauf der Eichfrist wieder von der Netze BW getauscht. Sie müssen nichts veranlassen - Wir kümmern uns drum! Auch im Falle eines technischen Defekts übernehmen wir die Verantwortung.
Um die Vergütung nach EEG bzw. KWKG zu erhalten, müssen die Messwerte über einen geeichten Zähler erfasst werden. Der von Ihnen verwendete Zähler befindet sich in Ihrem Eigentum, weshalb Sie auch für die Einhaltung der Eichpflicht verantwortlich sind.
Ein geeichter Zähler weist in der Regel eine geprüfte Genauigkeit der Messwerte auf. Ist die Eichfrist abgelaufen, können die Messwerte Ihres Zählers angezweifelt werden. Die Auszahlung Ihrer EEG- bzw. KWKG-Vergütung müssten wir daher vorübergehend einstellen, da Werte aus einer ungeeichten Messeinrichtung gemäß § 33 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden dürfen. Zudem kann der Verstoß gegen Bestimmungen des Eichrechts von der zuständigen Eichbehörde als Ordnungswidrigkeit gemäß § 60 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.