Stromeinspeisung
Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.
Steckerfertige Photovoltaikanlage werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt, der sogenannten Wechselrichternennleistung. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.
Aktuell ist das nicht erlaubt.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.
Derzeit laufen Diskussionen über den neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Wechselrichternennleistung von 600 auf 800 W. Ein Veröffentlichungsdatum steht aktuell noch nicht fest.
Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.
Für die Registrierung der steckerfertigen Photovoltaikanlage werden folgende Informationen benötigt:
- Angaben zu der Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummer
Ja, die steckerfertige PV- Anlage kann als zweite Anlage installiert werden. Die vereinfachte Anmeldung ist auch mit einer bestehenden Anlage möglich. Es erfolgt dann eine gemeinsame Messung.
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, ist aktuell kein Zählerwechsel nötig und wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Rollouts moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.