Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Wie wirkt sich die Erweiterung um eine steckerfertige Photovoltaikanlage zu einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung auf meine Einspeisevergütung aus?

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

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Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?

Steckerfertige Photovoltaikanlage werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt, der sogenannten Wechselrichternennleistung. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

Steckerfertige Photovoltaikanlage werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt, der sogenannten Wechselrichternennleistung. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

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Sind steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einen Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?

Aktuell ist das nicht erlaubt.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.

Derzeit laufen Diskussionen über den neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Wechselrichternennleistung von 600 auf 800 W. Ein Veröffentlichungsdatum steht aktuell noch nicht fest.

Aktuell ist das nicht erlaubt.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.

Derzeit laufen Diskussionen über den neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Wechselrichternennleistung von 600 auf 800 W. Ein Veröffentlichungsdatum steht aktuell noch nicht fest.

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Kann ich meine bestehende Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Anlage erweitern?

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

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Wie erfolgt die Anmeldung im Marktstammdatenregister für eine steckerfertige PV-Anlage?

Für die Registrierung der steckerfertigen Photovoltaikanlage werden folgende Informationen benötigt:
- Angaben zu der Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummer

Für die Registrierung der steckerfertigen Photovoltaikanlage werden folgende Informationen benötigt:
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- technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage
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Kann die steckerfertige PV-Anlage zusätzlich zu meiner bestehenden PV- Anlage installiert werden?

Ja, die steckerfertige PV- Anlage kann als zweite Anlage installiert werden. Die vereinfachte Anmeldung ist auch mit einer bestehenden Anlage möglich. Es erfolgt dann eine gemeinsame Messung.

Ja, die steckerfertige PV- Anlage kann als zweite Anlage installiert werden. Die vereinfachte Anmeldung ist auch mit einer bestehenden Anlage möglich. Es erfolgt dann eine gemeinsame Messung.

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Ist für die Inbetriebnahme einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ein Zählerwechsel notwendig?

Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, ist aktuell kein Zählerwechsel nötig und wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Rollouts moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, ist aktuell kein Zählerwechsel nötig und wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Rollouts moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

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