Stromeinspeisung
Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage und benötigt keine weitere Anmeldung.
Die Anmeldung können Sie direkt hier starten.
Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.
Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).
Bei einer Speichernachrüstung haben Sie bislang keinen Speicher in Betrieb und melden diesen jetzt einmalig an.
Ja, hierzu reicht Ihre Elektrofachkraft, nach der Inbetriebnahme des Speichers, das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns ein. Zusätzlich müssen Sie oder Ihre Elektrofachkraft die Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden und uns im Anschluss die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters an die genannte E-Mail senden.
Für die Nachrüstung und Erweiterung von Speichern müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Das E.3 Datenblatt für Speicher ist an die E-Mail einspeiser-aln-ess@netze-bw.de zu senden.
Die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters ist von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft über die genannte E-Mail bei uns einzureichen.
Den Status Ihrer Anfrage und Rückfragen können Sie gerne bei uns schriftlich unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de erfragen.
Für die Anmeldung Ihres Speichers benötigen wir zunächst die Meldung der Inbetriebnahme. Hierzu reicht es aus, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Inbetriebnahme des Speichers das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns einreicht.
Registrieren Sie oder Ihre Elektrofachkraft den Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur und reichen Sie die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters bei uns ein.
Generell wird bei Nachrüstungen der Einbau eines AC-seitigen Photovoltaik-Speichers empfohlen, aufgrund seiner praktischen Vorteile. Für Neuinstallationen kann ein DC-seitiger Speicher in Betracht gezogen werden, wobei sorgfältige Abstimmung von Größe und Installationsort erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Ja. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier werden alle energieerzeugenden Anlagen Deutschlands registriert.
Nein, die Installation und Inbetriebnahme muss zwingend durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, installiert Ihre Anlage und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme.
Teilweise. Für die Registrierung Ihres Speichers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind Sie verantwortlich.
Die Anmeldung der Inbetriebnahme des Speichers muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.