Stromeinspeisung
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FAQ zu "Stromeinspeisung"
Bitte beachten Sie die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmte „PV-Austauschregelung“: Da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist, können Module nur unter bestimmten Umständen durch neue Module ausgetauscht werden:
-Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
-Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
-Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
-Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
-Diebstahl
Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
-Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
-Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
-Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
-Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
-Diebstahl
Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
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Ja, aus Sicherheitsgründen sollte eine fachkundige Person den Austausch durchführen. Das dient nicht nur dem Garantieerhalt, sondern auch Ihrer Sicherheit.
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Die Mitteilung an das Marktstammdatenregister ist nur dann verpflichtend, wenn sich die Leistung Ihrer Anlage durch den Tausch reduziert. Wird die Leistung erhöht, dann handelt sich das um eine Anlagenerweiterung. Mehr dazu auf unserer Webseite.
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Ja, der Austausch von Photovoltaikmodulen ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die spezielle Regelung hierzu im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Austauschvorgänge besagt, dass bei der Ersetzung defekter, beschädigter oder gestohlener Module am selben Standort der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, bis zur gesamten ursprünglich installierten Leistung. Der Austausch kann unter Bedingungen wie moduleigenen Fehlern, nicht behebbaren Sicherheitsmängeln nach dem Netzanschluss, unsachgemäßer Montage, Sturmschäden oder Diebstahl erfolgen.
Jedoch fallen Austauschbedürfnisse aufgrund suboptimaler Modulausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder anderen nicht moduleigenen Gründen nicht unter diese Regelung. Ebenso gilt der altersbedingte Austausch nicht als Teil der „PV-Austauschregelung".
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
Jedoch fallen Austauschbedürfnisse aufgrund suboptimaler Modulausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder anderen nicht moduleigenen Gründen nicht unter diese Regelung. Ebenso gilt der altersbedingte Austausch nicht als Teil der „PV-Austauschregelung".
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Nein. Wichtig ist, dass sich nach dem Tausch die Gesamtleistung Ihrer Anlage nicht erhöht. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
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Nein. Bitte beachten Sie die, durch den EEG bestimmte „PV-Austauschregelung“. Da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist, können Module nur unter bestimmten Umständen durch neue Module ausgetauscht werden:
- Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
- Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
- Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
- Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
- Diebstahl
Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
- Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
- Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
- Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
- Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
- Diebstahl
Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
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Eine Erhöhung der Anlagenleistung stellt eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage dar und ist entsprechend bei uns anzumelden. Mehr dazu auf unserer Webseite.
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Der Austausch von Photovoltaik-Modulen auf Grund von einem Defekt, Beschädigung oder Diebstahl wird uns über dieses Formular gemeldet. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sind Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise erforderlich. Bei Leistungsminderung benötigen wir eine Gegenüberstellung der erwartbaren und tatsächlich gemessenen Jahreserträge. Sofern vorhanden, ist auch das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Im Falle eines Diebstahls benötigen wir darüber hinaus ein Polizeiprotokoll sowie Versicherungsdokumente.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
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Wenn sich die Gesamtleistung Ihrer Anlage nach dem Modultausch nicht erhöht hat, erhalten Sie auch keinen neuen Einspeisevertrag. Bitte beachten Sie, dass Sie eine reduzierte Anlagenleistung im Marktstammdatenregister melden müssen. Eine Erhöhung der Leistung muss als Anlagenerweiterung angemeldet werden. Mehr dazu auf unserer Webseite.
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Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung. Wenn nach dem Austausch des defekten Moduls die Leistung Ihrer Anlage unverändert bleibt, vergüten wir Sie wie gewohnt weiter.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
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Falls eines oder mehrere Ihrer Photovoltaikmodule defekt sind, bitten wir Sie, uns dies mithilfe dieses Formulars zu melden. Zur Untermauerung Ihrer Meldung werden zusätzliche Nachweise benötigt. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sind Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise erforderlich. Bei Leistungsminderung benötigen wir eine Gegenüberstellung der erwartbaren und tatsächlich gemessenen Jahreserträge. Sofern vorhanden, ist auch das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Im Falle eines Diebstahls benötigen wir darüber hinaus ein Polizeiprotokoll sowie Versicherungsdokumente. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.
Der Austausch muss von eine zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Der Austausch muss von eine zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.
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Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste unter "Ihren Kontakt finden", Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie auf "Kontakt finden". Dort finden Sie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Kompetenzzentrums.
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