Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
FAQ zu "Stromeinspeisung"
Sofern Sie einen Funkrundsteuerempfänger aus anderer Quelle beziehen, muss dieser an uns gesendet und parametriert werden. Hierfür fallen Kosten von ca. EUR 90,00 zzgl. USt an.
Wir können keine Aussage dazu treffen, wie wahrscheinlich in weiterer Zukunft Abrufe von Anlagen ab 100 kW installierter Leistung in Baden-Württemberg sind. Dies hängt immer von der jeweiligen Netzsituation sowohl im Netz der Netze BW, aber insbesondere auch im überregionalen Transportnetz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab. Die jeweilige Netzsituation ändert sich ständig, sowohl im Verlauf eines Jahres als auch über die Jahre hinweg. Dementsprechend können wir keine regionale Differenzierung vornehmen, die eine konkrete Einschätzung der Abrufwahrscheinlichkeit ermöglicht.
Im Rahmen von Redispatch 2.0 bewertet ein Optimierer, welche Anlage am effizientesten auf die Netzstörung einwirkt und entscheidet über die Abschaltmaßnahmen. Es wird immer nur so viel Leistung wie erforderlich abgerufen, um die Netzstabilität zu sichern und der Fokus liegt immer darauf, möglichst viel Leistung aus erneuerbaren Energien zu nutzen.
Seltene Ausnahmen sind nicht planbare Notfallmaßnahmen, um das Netz in unmittelbaren Überlastungssituationen zu schützen. In diesem Fall erfolgt keine Ausgleichszahlung. Die Zielsetzung des Redispatch 2.0 ist, diese Notfallmaßnahmen zu vermeiden.
- Abrufmodell: Duldungsfall
- Abrechnungsvariante: Pauschalabrechnung
- Bilanzierungsmodell: Prognosemodell
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten.
Anlagen der gleichen Erzeugungsart, die einen identischen Netzverknüpfungspunkt aufweisen und in Summe 100 kW/kWp und mehr erzeugen, müssen in das Redispatch 2.0 eingebunden werden, wenn sie über ein und dasselbe Gerät gesteuert werden. Dies gilt auch, wenn zu einer bestehenden Redispatch 2.0-Anlage eine kleinere Anlage hinzugefügt wird.
Wer kann die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernehmen?
Aufgrund der Komplexität der Marktprozesse empfehlen wir ausdrücklich, einen professionellen Marktteilnehmer zu beauftragen.
Oft übernehmen Direktvermarkter auch die Rolle eines Einsatzverantwortlichen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) hat eine Anbieterliste veröffentlicht: Anbieterliste Dienstleister für Anlagenbetreiber Redispatch 2.0 | BDEW
Wir als Netze BW dürfen die Rolle des Einsatzverantwortlichen nicht übernehmen.
Tritt der Anlagenbetreiber selbst als Einsatzverantwortlicher auf, benötigt dieser so genannte Markpartner-Codes. Er nimmt dann die initiale Stammdatenmeldung seiner Anlage vor. Weitere Informationen hierzu stellt der BDEW bereit.