Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
FAQ zu "Stromeinspeisung"
Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung hat eine Änderung des Messkonzepts zur Folge. Von Ihrer Elektrofachkraft benötigen wir das ausgefüllte Formular für die Änderung des Messkonzepts und einen aktualisierten Übersichtsschaltplan per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@Netze-BW.de. Die Bestellung des Zählerwechsels erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft im Kundenportal.
Schritt 1: Sie müssen eine Option für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage wählen:
Volleinspeisung mit Einspeisevergütung:
Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung.Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie sich für eine Überschusseinspeisung entscheiden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den selbst erzeugten Strom in erster Linie selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgeben.Direktvermarktung Ihres erzeugten Stromes:
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie selbst übernehmen, hierzu kontaktieren Sie einen Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens.
Schritt 2: Je nachdem, welche der oben aufgelisteten Optionen Sie gewählt haben, können auch Umbauten an Ihrer Erzeugungsanlage erforderlich sein. Ihre Elektrofachkraft bespricht diese mit Ihnen und berät Sie.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Erklärvideo oder auf unserer Webseite.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.
Durch den Auslauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren wird bei vielen Photovoltaikanlagen ein Umbau von der damals verbreiteten Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung vorgenommen. Dies kann durch die Änderung des bestehenden Messkonzeptes von Messkonzept 1 auf Messkonzept 4 erfolgen. In der Praxis werden vermehrt neue Fehlerquellen wahrgenommen, bei denen der bestehende Bezugszähler nicht ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies betrifft den Fall, dass neben dem 1-Richtungs-Bezugszähler bereits ein 2-Richtungs-Erzeugungszähler verbaut wurde und ein Wechsel des Messkonzeptes bereits erfolgt.
Die Folgen für unsere Kunden hierbei:
durch den ersatzlosen Ausbau des Bezugszählers wird automatisch der Stromliefervertrag des Kunden gekündigt
Die ehemaligen Konditionen des Stromvertrages unserer Kunden verfallen
Kundenbeschwerden laufen bei uns ein und verursachen einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber sowie die Elektrofachkraft
Deshalb bitten wir Sie die Hinweise beim Umbau der Anlage zu beachten.