Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Benötige ich einen Elektroinstallateur für die Nachrüstung, Erweiterung oder den Austausch von Speichern?

Ja. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, nimmt die Installation vor und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ja. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, nimmt die Installation vor und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Wie kann ich die Meldung der Erweiterung eines bestehenden Speichers vornehmen?

Wenn sich nur die Speicherkapazität ändert, reicht eine Anpassung der Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dies können Sie selbst vornehmen. Eine separate Meldung bei uns als Netzbetreiber ist nicht notwendig. Ändern sich Speicherkapazität und/oder Entladeleistung, meldet uns dies Ihre Elektrofachkraft mit dem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an die Adresse einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Darüber hinaus müssen die Daten im Marktstammdatenregister angepasst werden.

Wenn sich nur die Speicherkapazität ändert, reicht eine Anpassung der Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dies können Sie selbst vornehmen. Eine separate Meldung bei uns als Netzbetreiber ist nicht notwendig.

 

Ändern sich Speicherkapazität und/oder Entladeleistung, meldet uns dies Ihre Elektrofachkraft mit dem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an die Adresse einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Darüber hinaus müssen die Daten im Marktstammdatenregister angepasst werden.

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Wer kann mir Auskunft bezüglich meines Anliegens zur Nachrüstung und Erweiterung von Speichern geben?

Eine Statusmeldung Ihrer Anfrage und Rückfragen können Sie gerne bei uns schriftlich unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de einreichen.

Eine Statusmeldung Ihrer Anfrage und Rückfragen können Sie gerne bei uns schriftlich unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de einreichen.

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Bei meinem Speicher werden lediglich Batteriemodule ausgewechselt, muss ich dies melden?

Nein. Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und/oder Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Markstammdatenregister notwendig. Wir empfehlen den Modultausch durch Ihre Elektrofachkraft vornehmen zu lassen.

Nein. Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und/oder Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Markstammdatenregister notwendig. Wir empfehlen den Modultausch durch Ihre Elektrofachkraft vornehmen zu lassen.

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Warum muss ich einen Speicher anmelden?

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet, den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte. 

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet, den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.

 

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Was muss ich bei der Nachrüstung eines Speichers in Bezug auf § 14a EnWG berücksichtigen?

Speicher mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 fallen in den Anwendungsbereich des § 14a EnWG. Lassen Sie sich von Ihrer Elektrofachkraft beraten, um sicherzustellen, dass der Speicher den Anforderungen an die Steuerbarkeit und den Technischen Mindestanforderungen (TMA) entspricht. Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, haben auch bei einer Leistungsänderung Bestandsschutz. Anders verhält es sich beim Austausch eines Wechselrichters mit einer Leistung über 4,2 kW. Hier greift der § 14a EnWG.

Speicher mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 fallen in den Anwendungsbereich des § 14a EnWG. Lassen Sie sich von Ihrer Elektrofachkraft beraten, um sicherzustellen, dass der Speicher den Anforderungen an die Steuerbarkeit und den Technischen Mindestanforderungen (TMA) entspricht.

 

Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, haben auch bei einer Leistungsänderung Bestandsschutz. Anders verhält es sich beim Austausch eines Wechselrichters mit einer Leistung über 4,2 kW. Hier greift der § 14a EnWG.

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Wie und wo melde ich einen Speicher an, wenn ich eine neue Erzeugungsanlage anmelde?

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Erzeugungsanlage und benötigt keine weitere Anmeldung. Die Anmeldung können Sie direkt hier starten.

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Erzeugungsanlage und benötigt keine weitere Anmeldung. 

Die Anmeldung können Sie direkt hier starten.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Speichererweiterung, einer Nachrüstung und einem Speichertausch?

Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) und/oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).Bei einer Speichernachrüstung wird ein neuer Speicher zu einer bestehenden Erzeugungsanlage installiert. Ist ihr Speicher defekt und das Gerät wird ausgetauscht, handelt es sich um einen Speichertausch.

Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) und/oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).


Bei einer Speichernachrüstung wird ein neuer Speicher zu einer bestehenden Erzeugungsanlage installiert.

 

Ist ihr Speicher defekt und das Gerät wird ausgetauscht, handelt es sich um einen Speichertausch.

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Wie kann ich die Meldung eines Speicheraustauschs nach einem Defekt vornehmen?

Die Anmeldung des neuen Speichers erfolgt über das Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an Ihren regionalen Kontakt. Diesen können Sie ermitteln, indem Sie an Ende der Seite Technische Änderungen Erzeugungsanlage - Netze BW GmbH Ihre Postleitzahl in die blaue Kontaktleiste eingeben. Bitte melden Sie den neuen Speicher unmittelbar im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der alte Speicher wird hier als stillgelegt gemeldet.

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