Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
FAQ zu "Stromeinspeisung"
Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: FRWE-Direktvermarktung@Netze-BW.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die folgenden Dokumente oder Angaben in unserem Kundenportal hoch:
- Bei einem Erbfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit einzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
- Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir die Bank- und Steuerdaten.
Bitte beachten Sie, dass es zusätzliche Anforderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung gibt: Melden Sie bitte bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de.
Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Website.
Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Webseite.
Wir bitten um die Mitteilung des Zählerstands des Erzeugungszählers in Kilowattstunden (kWh) unter Angabe der Zählernummer. Falls eine Überschusseinspeisung vorliegt, benötigen wir außerdem den Zählerstand des Zweirichtungszählers. Geben Sie die Zählerstände im Kundenportal zum Übergabedatum oder mit Datumsangabe der späteren Ablesung ein. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab als zu wenig.
Wie Sie den Anlagenbetreiber wechseln können, hängt von der spezifischen Situation ab:
Sie sind der bisherige Anlagenbetreiber und möchten den Wechsel initiieren:
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage verkaufen und den Anlagenbetreiber wechseln möchten, können Sie dies einfach über unser Kundenportal melden. Weitere Informationen zum Wechsel des Anlagenbetreibers finden Sie auf unserer Webseite. Der neue Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Änderung bei der Bundesnetzagentur zu melden und sich im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nach unserer Prüfung bestätigen wir den Wechsel des Anlagenbetreibers.Sie sind der neue Anlagenbetreiber oder Erbe und möchten eine Anlage übernehmen:
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:Das Formular “Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel”
Das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten
Einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein).
Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.
Bitte beachten Sie, dass wir erst dann mit der Vergütung an den neuen Anlagenbetreiber*in beginnen können, wenn der Wechsel des Anlagenbetreibers vollständig abgeschlossen ist.
Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die Erbschaft (Kopie vom Erbschein, Testament oder Generalvollmacht) zu. Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen. Darüber hinaus brauchen das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die E-Mail: anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de. Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung des Anlagenbetreiberwechsels. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.
Auf der Webseite finden Sie auch weiterführende Informationen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.
Nein, aus Datenschutzgründen können Sie keinen Anlagenbetreiberwechsel mit einer bereits registrierten E-Mailadresse abschließen. Wir bitten Sie daher einen neuen Account mit einer anderen E-Mailadresse zu erstellen.
Auf der Internetseite des Marktstammdatenregister befindet sich eine Ausfüllhilfe, mit der Sie ganz einfach und unkompliziert den Anlagenbetreiberwechsel melden können.
Anlagenbetreiber sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet, Änderungen zum Anlagenbetreiber sowohl dem Netzbetreiber, als auch im Marktstammdatenregister zu melden.
Der Betreiberwechsel ist notwendig, um für den eingespeisten Strom eine Vergütungszahlung zu erhalten.
Die Meldung des Anlagenbetreiberwechsels sollte erst beim Netzbetreiber über das Kundenportal erfolgen und anschließend im Marktstammdatenregister.