Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
FAQ zu "Stromeinspeisung"
Um einen Wechselrichteraustausch durchzuführen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Sie dies der Netze BW melden.
- Die neue Technik sollte in das bestehende Netzsicherheitsmanagement eingebunden und den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen.
- Eine mit dem Austausch verbundene Leistungserhöhung muss im Vorfeld von uns genehmigt werden.
- Eine mögliche Leistungsänderung, die mit dem Tausch einhergeht, muss im Marktstammdatenregister angepasst werden.
Die Betriebsweise des Wechselrichters oder des Speichersystems bleibt unverändert.
Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie den Wechselrichteraustausch mit Hilfe Ihrer Elektrofachkraft durchführen und das entsprechende Formular mit den Details bei Ihrem regionalen Kontakt einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl am Ende der Webseite in der blauen Kontaktleiste eingeben.
Nur eine mit dem Tausch verbundene Kapazitäts- oder Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzupassen.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
Ja, für den Austausch von Wechselrichtern ist ein Elektroinstallateur erforderlich, um sicherzustellen, dass die Installation den technischen Vorschriften entspricht, elektrische Sicherheitsstandards eingehalten werden und eventuelle Garantieansprüche gewahrt bleiben.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
Nein, in der Regel nicht.